Unterstützen Sie das Bündnis mit Ihrer Mitgliedschaft!
Engagieren Sie sich mit uns für die Nachwuchsförderung in der Arbeitsmedizin! Werden Sie ordentliches Mitglied, korporatives Mitglied oder Ehrenmitglied.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen oder juristische Personen, wie etwa Gesellschaften, Personenvereinigungen oder Verbände sein, die eine natürliche Person als Vertreter benennen. Behörden, Vereinigungen und Gruppierungen, die direkt oder indirekt Bezug zur Arbeits- oder Betriebsmedizin haben, können dem Verein als korporative Mitglieder angehören. Alle Mitglieder sind im Beirat vertreten, der den Vorstand in fachlichen Fragen berät.
Mit Ihrem Engagement werben
Damit Sie Ihr Engagement nach außen sichtbar machen können und so auch andere auf das Aktionsbündnis aufmerksam werden, haben wir für Sie ein eigenes Logo in verschiedenen Varianten entwickelt, beispielsweise mit QR-Code oder Internetadresse vom Aktionsbündnis. Je häufiger es mit Aktionen und Initiativen zur Förderung der Arbeitsmedizin und des arbeitsmedizinischen Nachwuchses in Verbindung gebracht wird, desto größer wird der Werbe- und Wiederkennungseffekt – von dem auch Ihre Einrichtung und unser Aktionsbündnis profitieren.
Mitglied werden
Werden auch Sie Mitglied des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin und unterstützen Sie damit die Nachwuchsförderung in der Arbeitsmedizin. Füllen Sie hierzu bitte den Antrag aus. Der Beitrag für eine Einzelmitgliedschaft beträgt 100,– Euro/Jahr und der Beitrag für juristische Personen oder Verbände 1.000,– Euro/Jahr (Bitte im ersten Feld auswählen).